| GESCHICHTE-GEOGRAPHIE-POLITISCHES SYSTEM |
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| Geschichte |
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Die Schweiz oder auch Confoederatio Helvetica genannt, entstand am 1. August 1291 durch den Bund (ewiger Bund) der drei Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden. Dieser Zusammenschluss diente zum gegenseitigen Beistand gegen die Vormundschaft der Habsburger. Dieser Bund ist die eigentliche Grundlage der jetzigen Schweizer Staatsverfassung.
Der Nationalheld, Wilhelm Tell, hätte sich geweigert, so erzählt die Legende, die Autorität der Habsburger über die Region anzuerkennen. Er wurde festgenommen und man verurteilte ihn dazu, einen Apfel auf dem Kopf seines Sohnes mit einem Pfeil zu durchschiessen. Da Wilhelm Tell ein sehr geschickter Schütze war, ging er erfolgreich aus dieser Prüfung hervor.
Nach und nach schlossen sich andere Städte und Kantone den drei Urkantonen an und bilden die heutige Schweiz, bestehend aus 26 Kantonen. Die Hauptstadt der Schweiz ist Bern. |
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| Geographie |
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Im Zentrum Europas gelegen, grenzt die Schweiz an Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Lichtenstein an. Die Grösse der Schweiz beträgt ungefähr 41.300 km 2.
In die Alpen gebettet, die eine Höhe bis zu 4000m erreichen, befindet sich das Wallis an der Kreuzung wichtigster Pässe, die die Schweiz mit Italien und Frankreich verbinden. Das macht einerseits aus dem Wallis einen Bergkanton, auf der anderen Seite bringt die zentrale Verkehrslage regen Tourismus und Handel mit sich. |
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| Das politische System |
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Die Schweiz ist eine Konföderation, das heisst ein Zusammenschluss von mehreren selbständigen Ständen (Kantonen), die gewisse Kompetenzen an ein gemeinsames Organ (die Konföderation) übertragen. Jeder Kanton hat seine eigene Gesetzgebung, seine eigene Regierung und seine eigenen Gerichte. |
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| VERSICHERUNGEN |
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Krankenversicherung : LAMal |
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- nach dem bestehenden Gesetz ist eine Krankenversicherung obligatorisch
- es existieren etwa hundert verschiedene Kassen. Es kann vorkommen, dass Ihnen der Arbeitgeber eine Kollegtiefversicherung vorschlägt, die sie aber verweigern können.
- Freibeträge werden in verschiedenen Höhen vorgeschlagen. Je höher sie sind, um so niedriger sind die zu zahlenden Prämien.
- Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenkasse sind freiwillig und können bei jeder beliebig anderen Kasse abgeschlossen werden.
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Unfallversicherung: LAA |
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- jeder Arbeitnehmer ist automatisch einer Unfallversicherung angeschlossen.
- Bei Nichterwerb muss die Unfallversicherung mit in die Krankenversicherung eingeschlossen werden.
- Zusatzversicherungen können ebenfalls abgeschlossen werden.
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| Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge |
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Jeder Fahrzeughalter muss für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die Personen- und Materialschäden an Drittpersonen abdeckt.
Es existieren eine Anzahl weiterer Versicherungsmöglichkeiten, die nicht obligatorisch, aber oft sehr nützlich sind wie z.B. Hausratsversicherung, private Haftpflicht, Kaskoversicherung (Fahrzeug), Rechtsschutz, TCS (Touring Club Schweiz entspricht ADAC oder DAS). TCS Stellen finden Sie in den örtlichen Fremdenbüros (für Martigny: 027/721.22.23)…
Ein Versicherungsberater kann Ihnen bei der Wahl einer Versicherung helfen, die Ihren Bedürfnissen und Ihrer Situation am besten entspricht. |
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| SOZIALVERSICHERUNGEN |
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| AHV(AVS) |
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Alters- und Hinterbliebenenrente (Witwer, Witwe und Waise) |
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| IV(AI) |
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Invalidität (vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum
- Beiträge sind obligatorisch ab dem 18, Lebensjahr, wenn berufstätig, oder ab dem 20. Lebensjahr oder mit Arbeitsbeginn
- Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 0,05% des Bruttogehalts, der vom Arbeitgeber automatisch vom Gehalt abgezogen wird.
- Bei Nichterwerb beträgt der jährliche Mindestbeitrag Fr. 425.- (Bestimmung vom 1.1.2003). Sie müssen sich bei der Ausgleichskasse melden.
- Ihr Altersversicherungsausweis ist eine graue Karte mit einer elfstelligen Nummer und Ihrem Namen .Diese Karte können Sie Ihrem Arbeitgeber aushändigen oder andernfalls sorgfältig aufbewahren.
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| PP |
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Berufliche Vorsorge oder 2 ème pilier
- obligatorisch für alle Arbeitnehmer
- der Beitrag ist von der Vorsorgeversicherung Ihres Arbeitgebers festgelegt und wird ebenfalls automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen.
- Die berufliche Vorsorge bietet zahlreiche Leistungen zur AHV (im Fall der Rente, bei Todesfall, Invalidität, Todesfall eines Ehepartners, eines Elternteils oder bei minderjährigen Kindern).
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| ADDRESSES |
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Agence communale AVS-AI
Dienstag bis Freitag von 08.00 bis 11.00
Rue de l’Hôtel de Ville 1
1920 Martigny
tél. no : 027/721.22.10 |
Centre médico-social
Montag-Mittwoch-Freitag von 09 h 00 bis 12 h 00
und von 14 Uhr 00 bis 17 h 00
Dienstag-Donnerstag von 09 h 00 bis 12 h 00
Rue d’Octodure 10B
1920 Martigny
tél : 027/721.26.80 |
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| SCHULEN - KINDERKRIPPEN UND KINDERGÄRTEN |
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| KINDERKRIPPEN UND KINDERGÄRTEN |
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Die Koordination für Kleinkinder (027/721.26.87) sorgt dafür, Plätze für Kinder im Alter von 0-12 Jahren in den verschiedenen Kinderkrippen und –gärten der Gemeinde zu finden. |
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SCHULEN |
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Es besteht eine Schulpflicht für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren (9 Schuljahre). Das Schuljahr beginnt Ende August und endet im Monat Juni und beinhaltet verschiedene Freitage und Ferien. Zu Beginn des Schuljahres erhält jeder Schüler einen Ferienplan für das laufende Schuljahr.
Die Vorschule und die Grundschule (Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren) unterstehen der Gemeinde. Auskünfte und Einschreibeformular sind im Sekretariat der Schule erhältlich.. Dieses befindet sich im neuen Schulgebäude in der Stadt.
Schulsekretariat : Rue des Ecoles 7, tél. : 027/721.24.00
Für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren existieren in Martigny zwei Hauptschulen (Cycle d’orientation), die sich weder in ihrem Schulprogramm noch in ihrer Qualifikation unterscheiden.
C.O. Sainte Jeanne Antide
Rue du Simplon 10
tél. no: 027/722.22.88 |
C.O. Sainte Marie
Rue du Grand Verger
tél. no : 027/722.22.42 |
Höhere Schulen oder Berufsschulen können von jedem Schüler je nach seinem Berufswunsch und seinen Fähigkeiten gewählt werden.
Das Informations- und berufliche Orientierungszentrum (CIO berät jeden, der eine Ausbildung beginnen oder sich weiterbilden möchte. |
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| Adresse |
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Rue du Collège 5
1920 Martigny
tél : 027/721.75.61
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| EINSCHREIBEFORMALITÄTEN |
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Einwohnermeldeamt-Fremdenbüro
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Jede Person, die sich niederlässt, muss sich innerhalb 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt einschreiben.
Ausländer, die in die Schweiz einreisen und arbeiten möchten, müssen sich vor Arbeitsantritt einschreiben und eine Arbeitsbewilligung beantragen, die vom Kanton Wallis ausgestellt wird( Entscheidung des Kantonalen Ausländeramtes und des Kantonalen Arbeitsamtes).
Jegliche Änderung der Familiensituation (Hochzeit, Trennung…) oder des Namens, des Arbeitsgebers oder des Wohnsitzes muss dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden.
Da jede Schweizer Gemeinde selbständig ist, müssen Sie sich bei Ihrer Abreise abmelden und anschliessend in der Gemeinde, wo Sie Ihren neuen Wohnsitz haben, neu einschreiben.
Es existieren verschiedene Typen von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen
| Ausweis
L |
zeitlich begrenzt ( Gültigkeit abhängig von der Arbeitsvertragsdauer) |
| Ausweis
B |
Aufenthaltserlaubnis |
| Ausweis
C |
Niederlassungsbewilligung |
| Ausweis
G |
Grenzgänger |
| Ausweis
N /F |
Ausweis für Asylanten |
Die Ausweise B, C und G sind für Angehörige der Europäischen Union oder der AELE in der Regel 5 Jahre gültig.
Für Ausländer, die nicht der EU oder AELE angehören, beträgt die Gültigkeit des Ausweises B 1 Jahr und des Ausweises C 3 Jahre. |
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Elektrizität – Heizung – Anschlüsse : |
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Wenn Sie in Martigny eine Wohnung mieten, müssen Sie sich bei der Synergie Martigny SA melden, die Ihnen die Elektrizitätskosten in Rechnung stellt und, falls Sie es wünschen, Ihren Radio- und Fernsehapparat anschliessen.
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| Adresse |
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Sinergy SA
Rue du Simplon 4 B
Tél : 027/721.25.00
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| Billag (Radio- und Fernsehgebühren) |
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Die Anmeldung ist für jeden Haushalt obligatorisch, der einen Radio- oder Fernsehapparat besitzt. Radio und Fernsehen sind gebührenpflichtig.
Infoline: 0844.834.834 oder Einschreibeformular auf dem Einwohnermeldeamt erhältlich. |
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| WOHNUNGEN |
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Sie können Ihre Wohnung entweder von einer Privatperson oder über eine Immobilienagentur beziehen.
Vor dem Wohnungsbezug sollte unbedingt eine Bestandsaufnahme über eventuell bestehende Mängel und Schäden gemacht werden, die von Ihnen, dem Wohnungsinhaber oder dem Agenten der Immobilienagentur unterschrieben werden muss. Diese dient bei späterem Wohnungswechsel eventuellen Streitfragen vorzubeugen.
Die Dauer eines Mietvertrages beträgt im allgemeinen 1 Jahr und wird, wenn nicht anders beschlossen, stillschweigend fortgeführt.
Immer häufiger wird eine Mietsgarantie verlangt. Sie kann in Form eines Bankdepots oder als Kaution hinterlegt werden. Die Höhe der Mietsgarantie beträgt maximal 3 Monatsmieten und ist bis zum Mietvertragsende festgelegt. |
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| Nützliche Adresse |
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ASLOCA (Schweizerische Mietervereinigung)
Rue du l'Industrie 10 – 1950 Sion
tél : 027/322.92.49
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| EINIGE FEST- UND FEIERTAGE |
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Feiertage |
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Da das Wallis ein katholischer Kanton ist, entsprechen die meisten Festtage katholischen Feiertagen.
- 1. Januar : Neujahr
- 19 März : Sankt Joseph
- Ende Mai (Datum variiert) : Christi Himmelfahrt
- Mitte Juni (Datum variiert) : Fronleichnam
- 1. August : Nationalfeiertag
- 15. August : Maria Himmelfahrt
- 1. November : Allerheiligen
- 8. Dezember : Maria Empfängnis
- 25. Dezember : Weihnachten
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| Verschiedene Veranstaltungen |
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- jeden Donnerstagmorgen: Markt auf dem Place Centrale
- Februar – März (Datum variiert): Karnevalsfeier (Feier des Winterendes) während einer Woche in Martigny-Bourg mit Umzügen am Samstag und Sonntag und verschieden andere Veranstaltungen.
- Fest der 5 Kontinente (Ende Juni) auf dem Place Centrale
- Walliser Messe (Oktober) während 10 Tagen auf dem CERM Gelände. Aussteller aus sämtlichen wirtschaftlichen Bereichen
- Zirkus Knie stellt jedes Jahr Mitte Oktober sein Zelt auf. Die Vorstellungen sind am Mittwoch und Donnerstag.
- Die Corrida d’Octodure, ein Rennen, das in der Stadtmitte durchgeführt wird (November)
- Foire du lard (grosser Markt), 1. Montag im Dezember in der alten Strasse von Martigny-Bourg
- Weihnachtsmarkt, Ende Dezember auf dem Place Centrale
Alle 2 Jahre (gerade Jahreszahl) findet während der ersten Augustwoche das internationale Folklorefestival d’Octodure (FIFO) statt. Repräsentationen auf dem CERM Gelände und Veranstaltungen von verschiedenen Gruppen auf dem Place Centrale und auf dem Place de Bourg.
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| ARBEITSBEDINGUNGEN |
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Die Mindestgehälter und Arbeitsbedingungen sind in den allgemeinen Arbeitsbestimmungen oder in den jeweiligen Vertragstypen festgelegt.
Benötigen Sie weitere Informationen oder Ratschläge können Sie sich an das jeweilige Syndikat oder Ihre zuständige Berufsgenossenschaft wenden, die Ihre Berufssparte vertritt. |
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| Oder wenden Sie sich an : |
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Office communal du Travail
Montag bis Freitag von 8.oo – 12.oo
Avenue du Grand-St-Bernard 4
1920 Martigny
Tél. no : 027/721.22.50
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| SITTEN UND GEBRÄUCHE |
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| Freiheit und Menschenrechte |
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Die individuelle Freiheit, die Menschenrechte, Demokratie und Neutralität sind die grundlegenden und traditionellen Werte der Schweiz.
Die zwei prinzipiellen Religionen (katholisch und evangelisch) sind gleichermassen vertreten, aber die Glaubensfreiheit ist garantiert.
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in der Schweizer Konstitution festgehalten.
Die Rechte der Kinder sind anerkannt und respektiert.
Als Beispiel zu nennen wäre: Arbeitsverbot für Kinder, Ahndung bei Kindermisshandlung, die Freiheit, seinen Ehepartner selbst zu wählen, sowie freie Religionswahl und Parteizugehörigkeit.
Desgleichen werden alle Arten von Rassismus oder sexueller Diskriminierung, sowie die Diskriminierung von Gruppen oder Minderheiten bestraft oder mit Freiheitsentzug geahndet. |
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| Sitten und Gebräuche |
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Grösstenteils katholisch, respektiert der Kanton Wallis die katholischen Feiertage und den Sonntag, ideale Tage für ein gemeinsames Familienessen oder Ausflüge. Vermeiden Sie deshalb an diesen Tagen grössere, lärmende und für die Nahbarschaft störende Arbeiten.
Nächtliche Ruhestörungen sind ebenfalls unerwünscht. Vermeiden Sie ab 22.00 Uhr Lärm und laute Musik. Haben Sie am späten Abend Besucher, informieren Sie einige Tage vorher Ihre Nachbarn.
Respektieren Sie öffentliche Plätze und halten Sie sie sauber.
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| FAHRZEUGE |
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| Einige Regeln |
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- jede Person, die ein Motorfahrzeug fahren will, muss einen Führerschein besitzen
- der Ausweis „Fahrschüler“ erlaubt das Fahren mit einem Fahrschullehrer oder einer Person, die seit 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins und mindestens 23 Jahre alt ist.
- In der Schweiz beträgt die Höchstgeschwindigkeit in Städten 50km/h. auf Kantonalsstrassen (blaue Verkehrsschilder) 80 km/h und auf Autobahnen(grüne Verkehrsschilder) 120 km/h.
- Das Tragen eines Sicherheitsgurtes ist für alle Wageninsassen obligatorisch. Kinder unter 7 Jahren müssen auf dem Rücksitz in genormten Kindersitzen (nähere Informationen sind im Büro des TCS im Touristenbüro in Martigny erhältlich) untergebracht werden.
- Für alle Motorradfahrer, einschliesslich Mopedfahrer, ist das Tagen eines Schutzhelms obligatorisch.
- Der Alkoholspiegel darf die 0,5 ‰ (1Glas) nicht überschreiten.
- Alle Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 80 km/h liegt, dürfen die Autobahn nicht benutzen. Ebenso sind das per Anhalter fahren und Winterreifen mit Spikes (Nägel) auf Autobahnen verboten. Bei einer Benzinpanne auf der Autobahn müssen Sie mit Strafe rechnen.
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| Fahrerlaubnis – Führerschein |
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- ab 14 Jahren: Moped und landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 30 km/h
- ab 16 Jahren: Motorräder bis 50 cm3
- ab 18 Jahren: alle anderen Fahrzeugtypen
Die Fahrschüler-Erlaubnis ist maximal 2 Jahre gültig und wird erst nach einem erfolgten Erste Hilfe Kurs und einer Einschreibung in einer Fahrschule ausgestellt.
Der ausländische Führerschein ist maximal 1 Jahr nach Ankunft in der Schweiz gültig, ausser für professionelle Rennen.
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| Einführung eines Fahrzeuges |
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Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug von Ihrem letzten Wohnsitz in die Schweiz einführen wollen oder ein Auto erben, müssen Sie es bei dem Kantonalen Strassenverkehrsamt anmelden und das Fahrzeug einer technischen Kontrolle unterziehen lassen.
In dem Jahr, das der Anmeldung folgt, darf das Fahrzeug weder verkauft noch an eine andere Person weitergegeben werden.
Für die technische Kontrolle müssen Sie folgendes vorlegen: Inspektionsbericht des Wagens (von einem Prüfer des kantonalen Strassenverkehrsamtes) und ein Abgastest (ausgestellt von einer Garage).). |
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| ADRESSE |
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Service cantonal de la circulation routière
et de la navigation
Av. de France 71
1951 Sion
tél : 027/606.71.00
Die Zulassungsschilder für Fahrzeuge und Motorräder sind an einem Postschalter oder beim TCS erhältlich. |
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