Jede Person, die sich niederlässt, muss sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt einschreiben.
Ausländer, die in die Schweiz einreisen und hier arbeiten möchten, müssen sich vor Arbeitsantritt einschreiben und eine Arbeitsbewilligung beantragen, die vom Kanton Wallis ausgestellt wird (Entscheidung des Kantonalen Ausländeramtes und des Kantonalen Arbeitsamtes).
Jegliche Änderung des Familienstandes (Hochzeit, Scheidung…), Namens, Arbeitsgebers oder Wohnsitzes muss dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden.
Da jede Schweizer Kommune autonom ist, müssen Sie sich bei Ihrer Abreise abmelden und sich in der Kommune Ihres neuen Wohnsitzes neu einschreiben.
Es existieren verschiedene Typen von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen:
| Ausweis L | zeitlich begrenzt ( Gültigkeit abhängig von der Arbeitsvertragsdauer) |
| Ausweis B | Aufenthaltserlaubnis |
| Ausweis C | Niederlassungsbewilligung |
| Ausweis G | Grenzgänger |
| Ausweis N /F | Ausweis für Asylanten |
Die Ausweise L und B werden quellenversteuert (Einzug von Gehalt oder der Auszahlung des Arbeitgebers).
Für EU-Bürger oder Angehörige der AELE sind die Ausweise B, C und G in der Regel 5 Jahre gültig.
Für Ausländer, die nicht der EU oder AELE angehören, beträgt die Gültigkeit des Ausweises B ein Jahr und die des Ausweises C drei Jahre. Der Ausweis G ist dann nicht zu erhalten.
In Martigny müssen Sie sich wenn sie eine Wohnung mieten, für die Abwicklung der Zahlung Ihrer genutzten Elektrizität bei Synergy Martigny SA anmelden. Wenn Sie wünschen kann auch Ihr Radio-, Fernseh- oder Internetanschluss installiert werden.
Adresse:
Sinergy SA
Rue du Simplon 4 B
Tel.: 027/721.25.00
Die Anmeldung ist für jeden Haushalt obligatorisch, der einen Radio- oder Fernsehapparat besitzt. Radio und Fernsehen sind gebührenpflichtig.
Infohotline: 0844.834.834. Das Einschreibeformular ist auch auf dem Einwohnermeldeamt erhältlich.