Intégration
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Wohnungen

Sie können Ihre Wohnung entweder von einer Privatperson mieten oder über eine Immobilienagentur beziehen.

Vor dem Wohnungsbezug sollte unbedingt eine Bestandsaufnahme über eventuell bestehende Mängel und Schäden gemacht werden, die von Ihnen und dem Wohnungsinhaber oder dem Agenten der Immobilienagentur unterschrieben werden muss. Dies dient dazu, eventuellen Streitfragen beim Auszug aus der Wohnung vorzubeugen.

Die Dauer eines Mietvertrages beträgt im Allgemeinen ein Jahr und wird, wenn nicht anders beschlossen, stillschweigend verlängert.

Immer häufiger wird eine Mietgarantie verlangt. Sie kann in Form eines Bankdepots oder mittels einer Kaution hinterlegt werden. Die Höhe beträgt maximal drei Monatsmieten. Die Summe bleibt bis zur Kündigung des Mietvertrags gesperrt.

 

Nützliche Adresse

ASLOCA (Schweizerische Mietervereinigung)
Rue du l'Industrie 10 – 1950 Sion
tél : 027/322.92.49