Farhzeuge
Einige Regeln
- Jede Person, die ein motorisiertes Fahrzeug führen will, muss einen Führerschein besitzen.
- Der Ausweis „Fahrschüler“ erlaubt das Fahren mit einem Fahrschullehrer oder einer Person, die seit 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins und mindestens 23 Jahre alt ist.
- In der Schweiz beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerorts 50km/h, auf Kantonalstrassen (blaue Verkehrsschilder) 80 km/h und auf Autobahnen (grüne Verkehrsschilder) 120 km/h.
- Das Tragen eines Sicherheitsgurtes ist für alle Wageninsassen verpflichtend. Kinder unter 7 Jahren müssen auf der Rückbank in genormten Kindersitzen (nähere Informationen sind im Büro des TCS im Touristenbüro in Martigny erhältlich) mitfahren.
- Für alle Motorradfahrer, einschliesslich der Mopedfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms verpflichtend.
- Der Alkoholspiegel darf 0,5 Promille (1 Glas) nicht überschreiten.
- Alle Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 80 km/h liegt, dürfen die Autobahnen nicht benutzen. Ebenso ist das Fahren per Anhalter und Winterreifen mit Spikes (Nägel) auf Autobahnen verboten. Bei einer Benzinpanne auf der Autobahn müssen Sie mit einer Strafe rechnen.
Fahrerlaubnis – Führerschein
- ab 14 Jahren: Moped und landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 30 km/h
- ab 16 Jahren: Motorräder bis 50 cm3
- ab 18 Jahren: alle anderen Fahrzeugtypen
Der Fahrschüler-Ausweis ist maximal 2 Jahre gültig und wird erst nach einem erfolgten Erste-Hilfe-Kurs und einer Anmeldung an einer Fahrschule ausgestellt.
Im Ausland gültige Führerscheine sind ein Jahr nach Ankunft in der Schweiz gültig, ausgenommen professionelle Rennen.
Einführung eines Fahrzeuges
Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug von Ihrem letzten Wohnsitz oder aufgrund eines Erbes in die Schweiz einführen wollen, müssen Sie es beim Kantonalen Strassenverkehrsamt anmelden und das Fahrzeug einer technischen Kontrolle unterziehen lassen.
Während des Jahres nach der Anmeldung darf das Fahrzeug weder verkauft noch an eine andere Person weitergegeben werden.
Für die technische Kontrolle müssen Sie folgendes vorlegen: Inspektionsbericht des Wagens (von einem Prüfer des kantonalen Strassenverkehrsamtes) und einen Abgastest (ausgestellt von einer Autowerkstatt).
ADRESSE
Kantonales Strassenverkehrsamt
Av. de France 71
1951 Sion
Tel.: 027/606.71.00
Die Zulassungsschilder für Fahrräder und Mofas sind an einem Postschalter oder beim TCS erhältlich. (Telefonnummer des TCS: 0844 888 111)
En savoir plus
Actualités
Visites de nouvelles fouilles archéologiques
L’Office cantonal d’archéologie conduit actuellement des travaux de fouilles à côté de la piscine municipale de Martigny. Des visites publiques gratuites seront organisées tous les mercredis, du 29 novembre au 20 décembre 2023, de 15h00 à 16h30. 27.11.2023 En savoir plusMise à l’enquête de deux éoliennes à Charrat
La construction de deux éoliennes supplémentaires à Charrat a été mise à l’enquête ce vendredi. C’est une étape importante qui survient sept ans après le vote positif des Charratains sur le sujet. La population peut consulter l’ensemble du dossier auprès des Services techniques de la Ville de Martigny (Rue des Ecoles 1) du lundi au vendredi entre 08h00 et 12h00 ainsi qu’au secrétariat cantonal des constructions à Sion. Une séance d’information publique est prévue le mercredi 6 décembre 2023 à 19h00 au Foyer à Charrat. 24.11.2023 En savoir plusParkings souterrains gratuits durant les nocturnes et tous les...
Les parkings souterrains du Manoir, des Morasses et du Semblanet seront gratuits tous les samedis de décembre et durant les nocturnes. Le Marché de Noël revient sur la Place centrale du 13 au 23 décembre 2023. 24.11.2023 En savoir plusévénement
Lire plus...