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Farhzeuge

Einige Regeln

    • Jede Person, die ein motorisiertes Fahrzeug führen will, muss einen Führerschein besitzen.
    • Der Ausweis „Fahrschüler“ erlaubt das Fahren mit einem Fahrschullehrer oder einer Person, die seit 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins und mindestens 23 Jahre alt ist.
    • In der Schweiz beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerorts 50km/h, auf Kantonalstrassen (blaue Verkehrsschilder) 80 km/h und auf Autobahnen (grüne Verkehrsschilder) 120 km/h.
    • Das Tragen eines Sicherheitsgurtes ist für alle Wageninsassen verpflichtend. Kinder unter 7 Jahren müssen auf der Rückbank in genormten Kindersitzen (nähere Informationen sind im Büro des TCS im Touristenbüro in Martigny erhältlich) mitfahren.
    • Für alle Motorradfahrer, einschliesslich der Mopedfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms verpflichtend.
    • Der Alkoholspiegel darf 0,5 Promille (1 Glas) nicht überschreiten.
    • Alle Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 80 km/h liegt, dürfen die Autobahnen nicht benutzen. Ebenso ist das Fahren per Anhalter und Winterreifen mit Spikes (Nägel) auf Autobahnen verboten. Bei einer Benzinpanne auf der Autobahn müssen Sie mit einer Strafe rechnen.

Fahrerlaubnis – Führerschein

  • ab 14 Jahren: Moped und landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 30 km/h
  • ab 16 Jahren: Motorräder bis 50 cm3
  • ab 18 Jahren: alle anderen Fahrzeugtypen

Der Fahrschüler-Ausweis ist maximal 2 Jahre gültig und wird erst nach einem erfolgten Erste-Hilfe-Kurs und einer Anmeldung an einer Fahrschule ausgestellt.

Im Ausland gültige Führerscheine sind ein Jahr nach Ankunft in der Schweiz gültig, ausgenommen professionelle Rennen.

Einführung eines Fahrzeuges

Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug von Ihrem letzten Wohnsitz oder aufgrund eines Erbes in die Schweiz einführen wollen, müssen Sie es beim Kantonalen Strassenverkehrsamt anmelden und das Fahrzeug einer technischen Kontrolle unterziehen lassen.

Während des Jahres nach der Anmeldung darf das Fahrzeug weder verkauft noch an eine andere Person weitergegeben werden.

Für die technische Kontrolle müssen Sie folgendes vorlegen: Inspektionsbericht des Wagens (von einem Prüfer des kantonalen Strassenverkehrsamtes) und einen Abgastest (ausgestellt von einer Autowerkstatt).

ADRESSE

Kantonales Strassenverkehrsamt
Av. de France 71
1951 Sion
Tel.: 027/606.71.00

Die Zulassungsschilder für Fahrräder und Mofas sind an einem Postschalter oder beim TCS erhältlich. (Telefonnummer des TCS: 0844 888 111)

En savoir plus
Administration municipale de Martigny Secrétariat Général Hôtel de Ville 1 Case postale 176 CH-1920 Martigny Tél. : 027 721 21 11 Fax : 027 721 22 12 Contacter la ville de Martigny
Horaires d'ouverture du Greffe municipal
du lundi au vendredi
07h30 - 12h00
13h30 - 17h30
Merci de respecter les précautions sanitaires
Horaires d'ouverture de l'Accueil Citoyen
du lundi au vendredi
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15h00 - 18h30
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